Ausstellung von
Tafel-Ausweisen/Ausweisverlängerungen/Änderungen
zur Berechtigung des Lebensmittelempfangs nur zu folgenden Zeiten:
montags von 07:30 - 09:00 Uhr
dienstags von 07:30 - 09:00 Uhr
Folgende Unterlagen sind bei die Beantragung notwendig
und vorzulegen:
Soweit zutreffend, Bescheid über:
Rente,
zusätzlich Mietnachweis
Grundsicherung
Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld
oder:
Bestätigung einer offiziellen Behörde (Stadt, Gemeinde, Kirche, Caritas, Diakonie, Schuldnerberatung
etc.) über das Vorliegen einer Bedürftigkeit
Geringverdiener haben Lohn- und Mietnachweis vorzulegen.
Bei Änderungen ist dies unverzüglich mit aktualisierten Unterlagen anzuzeigen.