Ausstellung von Tafel-Ausweisen/Ausweisverlängerungen/Änderungen

zur Berechtigung des Lebensmittelempfangs nur zu folgenden Zeiten:

 

 

montags von 07:30 - 09:00 Uhr

dienstags von 07:30 - 09:00 Uhr

 

Folgende Unterlagen sind bei die Beantragung notwendig und vorzulegen:

 

Soweit zutreffend, Bescheid über:

 

                Rente, zusätzlich Mietnachweis

         

                Grundsicherung

 

                Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld

 

oder:

Bestätigung einer offiziellen Behörde (Stadt, Gemeinde, Kirche, Caritas, Diakonie, Schuldnerberatung etc.) über das Vorliegen einer Bedürftigkeit

 

Geringverdiener haben Lohn- und Mietnachweis vorzulegen.

 

Bei Änderungen ist dies unverzüglich mit aktualisierten Unterlagen anzuzeigen.